Grundsätze des Netzwerkes Kunst im Norden

Vorbemerkung

Wir sind Künstlerinnen und Künstler, die vorwiegend im Norden Schleswig-Holsteins leben und arbeiten.

Wir sind ein lockerer Zusammen­schluss von sehr unter­schiedlichen Menschen und wollen uns nicht durch die organi­satorischen Zwänge eines Vereins einengen lassen.

Um eine gemeinsame Basis des Umganges mit der Kunst und untereinander zu finden, haben wir Punkte erarbeitet, die uns hier­für wichtig und unerläss­lich erscheinen.

Wir haben die Erfahrung gemacht, dass unsere Arbeit durch konstruktive Auseinander­setzung und gegen­seitige Kritik befruchtet wird. Deshalb sehen wir es als positiv an, wenn sich aus unseren Reihen heraus kleinere Zusammen­schlüsse und Interessen­gemein­schaften zu gemeinsamer Aus­stellung oder Arbeit bilden. Wir treffen uns mehrmals im Jahr, um unsere gemeinsamen Aktivi­täten und Aktionen zu besprechen. (Siehe Über uns.)

1. Mitgliedschaft

Mitmachen kann jede Künstlerin und jeder Künstler, gleich ob mit künstle­rischer Ausbildung, Studium oder Auto­didakt, jede künstlerisch arbeitende Initia­tive oder Menschen, die die Kunst anderer präsentieren, sofern sie folgende Kriterien erfüllen: Als oberste Kriterien gelten Kreati­vität, Qualität, Fähigkeiten und Leistungen in der künstle­rischen Arbeit. Der Anspruch an Quali­tät muss erfüllt sein, denn hierdurch soll das Ansehen und der Standard des Netz­werkes Kunst im Norden gehalten und kontinuierlich ver­bessert werden. Dieser Anspruch wird gesichert durch:

  • eine bereits längerfristige künstlerische Tätigkeit
  • innovative Ideen und die Fähigkeit zur eigenständigen künstlerischen Gestaltung
  • Nachhaltigkeit und Ernsthaftigkeit in der Entwicklung der künstlerischen Tätigkeit
  • eine fachgerechte Umsetzung in der künstlerischen Arbeit
  • zielgerichtete künstlerische Arbeit, die ein bedeutender Lebensschwerpunkt ist
  • die Auseinandersetzung mit neuen Ideen als Impulsgeber für die eigene Weiterentwicklung
  • eine qualitativ anspruchsvolle Präsentation der eigenen Kunst
  • als bildende Künstlerin oder bildender Künstler werden nur Originale bzw. Drucke derselben geschaffen
  • als Musikerin oder Musiker gibt es nur live Auftritte – kein Play Back oder Konserve
    als Autorin oder Autor werden nur eigene Texte präsentiert
  • kollegiales Verhalten
  • Rassismus, Sexismus, Fanatismus und Fremdenfeindlichkeit haben bei KIN nichts zu suchen


Die Abstimmung erfolgt offen, für die Aufnahme ist die einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder notwendig (siehe unten, Beschlussfassung und -umsetzung). Die Ent­scheidung wird nicht begründet.

Die Mitglied­schaft beginnt erst zu dem Zeit­punkt, an dem der eigene Web Auftritt bei www.kunst-im-norden.de eingestellt ist.

Ein Mitglied kann aus dem Netzwerk ausgeschlossen werden, wenn es gegen eines oder mehrere der Kriterien verstößt. Dazu ist auf begründeten Antrag mindestens eines Mitglieds eine einfache Mehrheit aller Mitglieder erforderlich.

Ein Mitglied, das nach zweifacher schriftlicher Mahnung den Kostenbeitrag für den Webauftritt nach Ziffer 4.b bzw. die Zahlung einer Umlage nach Ziffer 4.c schuldig bleibt, ist ausgeschlossen.

Eine Mahnung kann als E-Mail herausgegeben werden.

Es kann sich jederzeit wieder neu bewerben.

2. Struktur

Die Mitglieder­versammlung wählt aus ihrer Mitte einen Sprecher­rat von mindestens 3 (möglichst mehr) Personen.

Aufgaben des Sprecher­rates sind:

  • Kontakt des Netzwerkes nach außen
  • Einberufung und Vorbereitung der Mitglieder­versammlungen
    Festlegung von Ort, Zeit und Tagesordnung, Einladung 14 Tage vorher
  • Feststellen der Beschlussfähigkeit (siehe unten)
  • Sicherstellung der Protokollierung der Versammlungen
  • Pflege des Internet Auftritts, insbesondere des Termin­kalenders; Kontakt mit dem jeweiligen Webmaster
  • Ansprechpartner für Beitrittswillige; Vorbereitung der Neuaufnahmen
  • Finanzverwaltung

 

Der Sprecherrat wird für 2 Jahre mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gewählt. Die Mitglieder des Sprecher­rates können durch einfache Mehrheit auf einer Mitglieder­versammlung abge­wählt werden. Gleich­zeitig ist eine ent­sprechende Anzahl von Mit­gliedern neu in den Sprecher­rat zu wählen.

3. Beschlussfassung und -umsetzung

Beschlüsse werden – sofern in diesen Grund­sätzen keine abweichende Regelung vor­gesehen ist – mit einfacher Mehr­heit der in einer Ver­sammlung anwesen­den Mit­glieder gefasst. Für die Verbindlichkeit der Beschlüsse ist es erforder­lich, dass auf die Beschluss­fassung in der Ein­ladung hinge­wiesen wurde und dass diese Ein­ladung den Mit­gliedern mindestens 14 Tage vor dem Treffen zugegangen ist. Die Einladung kann auch Bestandteil des letzten Protokolls sein. Die Beschlussfähigkeit ist bei Anmeldung / Anwesenheit von 20% der Mitglieder gegeben. Das Feststellen der Beschlussfähigkeit soll 5 Tage vor dem geplantem Treffen erfolgen (Anmeldung über unsere Website). Ist die Mitgliederversammlung voraussichtlich nicht beschlussfähig, wird sie abgesagt

Eilbedürftige Ent­scheidungen können durch den Sprecher­rat auch in Form einer E-Mail-Anfrage durchge­führt werden. Hierzu kann der Sprecher­rat auch durch die Mitglieder­versammlung beauftragt werden.

In diesen Fällen findet eine Diskussion (online) nicht statt. Der Sprecher­rat gibt bei seiner Anfrage die E-Mail-Adresse, sowie die Frist für die Antwort bekannt. Die Entscheidung (Mehrheit) wird ermittelt aus den eingegangenen Antworten. Bei technischen Problemen kann die Antwort auch tele­fonisch an das Mitglied des Sprecher­rates über­mittelt werden, das in der Anfrage hierfür benannt wurde.

Das Ergebnis des E-Mail-Beschlusses wird den Mitgliedern unmittelbar nach Ablauf der Antwortfrist mitgeteilt.

Alle Mitglieder, die an den Vorteilen einer Beschluss­fassung teilhaben (z.B. Veran­staltungen, Veröffent­lichungen usw.), beteiligen sich an den ent­stehenden Be­lastungen, insbe­sondere anfallenden Arbeiten – je nach ihren Befähi­gungen – zu gleichen Teilen.

4. Finanzen

4.a Ein Mitgliedsbeitrag wird nicht erhoben.

4.b Jedes Mitglied muss den Kostenbeitrag seines Webauftrittes bei www.kunst-im-norden.de per Rechnung und Überweisung an den Webmaster bezahlen.

4.c Darüber hinaus können Kosten für gemeinschaftliche Veranstaltungen entstehen. Sofern diese nicht durch Einnahmen abgedeckt werden können, sind sie durch alle Mitglieder zu gleichen Teilen in Form einer Umlage zu tragen. Abweichend von dieser Regelung kann die Mitgliederversammlung beschließen, dass die Kosten eines solchen Ereignisses nur von den Mit-gliedern zu zahlen sind, die daran teilnehmen.

5. Auflösung des Netzwerkes

Das Netzwerk kann durch Beschluss von 2/3 der anwesenden Mitgliedern aufgelöst werden. Die Auflösung kann nur beschlossen werden, wenn kein Soll-Bestand der Kasse vorliegt. Ein eventueller positiver Kassen­bestand wird Kunst fördernd einge­setzt. Im Auflösungs­beschluss wird fest­gehalten wer bzw. was gefördert werden soll. Der Sprecher­rat informiert den Webmasterin über den Auflösungs­beschluss, verbunden mit der Bitte, die Seite „kunst-im-norden.de“ aus dem Netz zu nehmen.

Diese Grundsätze wurden auf der Mitglieder­versammlung am 13.11.2014 beschlossen. Fassung / Stand lt. Mitgliederversammlung vom 16.05.2023.