Grundsätze des Netzwerkes Kunst im Norden
Vorbemerkung
Wir sind Künstlerinnen und Künstler, die vorwiegend im Norden Schleswig-Holsteins leben und arbeiten.
Wir sind ein lockerer Zusammenschluss von sehr unterschiedlichen Menschen und wollen uns nicht durch die organisatorischen Zwänge eines Vereins einengen lassen.
Um eine gemeinsame Basis des Umganges mit der Kunst und untereinander zu finden, haben wir Punkte erarbeitet, die uns hierfür wichtig und unerlässlich erscheinen.
Wir haben die Erfahrung gemacht, dass unsere Arbeit durch konstruktive Auseinandersetzung und gegenseitige Kritik befruchtet wird. Deshalb sehen wir es als positiv an, wenn sich aus unseren Reihen heraus kleinere Zusammenschlüsse und Interessengemeinschaften zu gemeinsamer Ausstellung oder Arbeit bilden. Wir treffen uns mehrmals im Jahr, um unsere gemeinsamen Aktivitäten und Aktionen zu besprechen. (Siehe Über uns.)
1. Mitgliedschaft
Mitmachen kann jede Künstlerin und jeder Künstler, gleich ob mit künstlerischer Ausbildung, Studium oder Autodidakt, jede künstlerisch arbeitende Initiative oder Menschen, die die Kunst anderer präsentieren, sofern sie folgende Kriterien erfüllen: Als oberste Kriterien gelten Kreativität, Qualität, Fähigkeiten und Leistungen in der künstlerischen Arbeit. Der Anspruch an Qualität muss erfüllt sein, denn hierdurch soll das Ansehen und der Standard des Netzwerkes Kunst im Norden gehalten und kontinuierlich verbessert werden. Dieser Anspruch wird gesichert durch:
- eine bereits längerfristige künstlerische Tätigkeit
- innovative Ideen und die Fähigkeit zur eigenständigen künstlerischen Gestaltung
- Nachhaltigkeit und Ernsthaftigkeit in der Entwicklung der künstlerischen Tätigkeit
- eine fachgerechte Umsetzung in der künstlerischen Arbeit
- zielgerichtete künstlerische Arbeit, die ein bedeutender Lebensschwerpunkt ist
- die Auseinandersetzung mit neuen Ideen als Impulsgeber für die eigene Weiterentwicklung
- eine qualitativ anspruchsvolle Präsentation der eigenen Kunst
- als bildende Künstlerin oder bildender Künstler werden nur Originale bzw. Drucke derselben geschaffen
- als Musikerin oder Musiker gibt es nur live Auftritte – kein Play Back oder Konserve
als Autorin oder Autor werden nur eigene Texte präsentiert - kollegiales Verhalten
- Rassismus, Sexismus, Fanatismus und Fremdenfeindlichkeit haben bei KIN nichts zu suchen
Die Abstimmung erfolgt offen, für die Aufnahme ist die einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder notwendig (siehe unten, Beschlussfassung und -umsetzung). Die Entscheidung wird nicht begründet.
Die Mitgliedschaft beginnt erst zu dem Zeitpunkt, an dem der eigene Web Auftritt bei www.kunst-im-norden.de eingestellt ist.
Ein Mitglied kann aus dem Netzwerk ausgeschlossen werden, wenn es gegen eines oder mehrere der Kriterien verstößt. Dazu ist auf begründeten Antrag mindestens eines Mitglieds eine einfache Mehrheit aller Mitglieder erforderlich.
Ein Mitglied, das nach zweifacher schriftlicher Mahnung den Kostenbeitrag für den Webauftritt nach Ziffer 4.b bzw. die Zahlung einer Umlage nach Ziffer 4.c schuldig bleibt, ist ausgeschlossen.
Eine Mahnung kann als E-Mail herausgegeben werden.
Es kann sich jederzeit wieder neu bewerben.
2. Struktur
Die Mitgliederversammlung wählt aus ihrer Mitte einen Sprecherrat von mindestens 3 (möglichst mehr) Personen.
Aufgaben des Sprecherrates sind:
- Kontakt des Netzwerkes nach außen
- Einberufung und Vorbereitung der Mitgliederversammlungen
Festlegung von Ort, Zeit und Tagesordnung, Einladung 14 Tage vorher - Feststellen der Beschlussfähigkeit (siehe unten)
- Sicherstellung der Protokollierung der Versammlungen
- Pflege des Internet Auftritts, insbesondere des Terminkalenders; Kontakt mit dem jeweiligen Webmaster
- Ansprechpartner für Beitrittswillige; Vorbereitung der Neuaufnahmen
- Finanzverwaltung
Der Sprecherrat wird für 2 Jahre mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gewählt. Die Mitglieder des Sprecherrates können durch einfache Mehrheit auf einer Mitgliederversammlung abgewählt werden. Gleichzeitig ist eine entsprechende Anzahl von Mitgliedern neu in den Sprecherrat zu wählen.
3. Beschlussfassung und -umsetzung
Beschlüsse werden – sofern in diesen Grundsätzen keine abweichende Regelung vorgesehen ist – mit einfacher Mehrheit der in einer Versammlung anwesenden Mitglieder gefasst. Für die Verbindlichkeit der Beschlüsse ist es erforderlich, dass auf die Beschlussfassung in der Einladung hingewiesen wurde und dass diese Einladung den Mitgliedern mindestens 14 Tage vor dem Treffen zugegangen ist. Die Einladung kann auch Bestandteil des letzten Protokolls sein. Die Beschlussfähigkeit ist bei Anmeldung / Anwesenheit von 20% der Mitglieder gegeben. Das Feststellen der Beschlussfähigkeit soll 5 Tage vor dem geplantem Treffen erfolgen (Anmeldung über unsere Website). Ist die Mitgliederversammlung voraussichtlich nicht beschlussfähig, wird sie abgesagt
Eilbedürftige Entscheidungen können durch den Sprecherrat auch in Form einer E-Mail-Anfrage durchgeführt werden. Hierzu kann der Sprecherrat auch durch die Mitgliederversammlung beauftragt werden.
In diesen Fällen findet eine Diskussion (online) nicht statt. Der Sprecherrat gibt bei seiner Anfrage die E-Mail-Adresse, sowie die Frist für die Antwort bekannt. Die Entscheidung (Mehrheit) wird ermittelt aus den eingegangenen Antworten. Bei technischen Problemen kann die Antwort auch telefonisch an das Mitglied des Sprecherrates übermittelt werden, das in der Anfrage hierfür benannt wurde.
Das Ergebnis des E-Mail-Beschlusses wird den Mitgliedern unmittelbar nach Ablauf der Antwortfrist mitgeteilt.
Alle Mitglieder, die an den Vorteilen einer Beschlussfassung teilhaben (z.B. Veranstaltungen, Veröffentlichungen usw.), beteiligen sich an den entstehenden Belastungen, insbesondere anfallenden Arbeiten – je nach ihren Befähigungen – zu gleichen Teilen.
4. Finanzen
4.a Ein Mitgliedsbeitrag wird nicht erhoben.
4.b Jedes Mitglied muss den Kostenbeitrag seines Webauftrittes bei www.kunst-im-norden.de per Rechnung und Überweisung an den Webmaster bezahlen.
4.c Darüber hinaus können Kosten für gemeinschaftliche Veranstaltungen entstehen. Sofern diese nicht durch Einnahmen abgedeckt werden können, sind sie durch alle Mitglieder zu gleichen Teilen in Form einer Umlage zu tragen. Abweichend von dieser Regelung kann die Mitgliederversammlung beschließen, dass die Kosten eines solchen Ereignisses nur von den Mitgliedern zu zahlen sind, die daran teilnehmen.
5. Auflösung des Netzwerkes
Das Netzwerk kann durch Beschluss von 2/3 der anwesenden Mitgliedern aufgelöst werden. Die Auflösung kann nur beschlossen werden, wenn kein Soll-Bestand der Kasse vorliegt. Ein eventueller positiver Kassenbestand wird Kunst fördernd eingesetzt. Im Auflösungsbeschluss wird festgehalten wer bzw. was gefördert werden soll. Der Sprecherrat informiert den Webmasterin über den Auflösungsbeschluss, verbunden mit der Bitte, die Seite „kunst-im-norden.de“ aus dem Netz zu nehmen.
Diese Grundsätze wurden auf der Mitgliederversammlung am 13.11.2014 beschlossen. Fassung / Stand lt. Mitgliederversammlung vom 16.05.2023.